Statuten
In begrifflicher Hinsicht gilt die weibliche Form im Nachfolgenden als von der männlichen Form miterfasst.
Allgemeine Bestimmungen
Name
Die Nordostwand ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Zweck
Er bezweckt die Unterstützung von Bülach Floorball sowie die Pflege der Kameradschaft.
Der Verein ist daran bestrebt, eine positive Fan-Kultur unter Wahrung des Fairplay-Gedankens aufzubauen.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er lehnt Diskriminierungen politischer, religiöser und ethnischer Art sowie Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder Rasse ab.
Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist, sofern sämtliche Verpflichtungen erfüllt sind, jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben ist an den Präsidenten zu richten.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.
Ehrenmitgliedschaft
Jedermann, der sich in besonderer Weise um den Verein und Bülach Floorball verdient gemacht hat, kann von der Vereinsversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder, ohne deren Pflichten.
Organisation
Die Organe des Vereins sind:
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
Die Vereinsversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung.
Es obliegen ihr folgende Geschäfte:
- Wahl des Vorstandes
- Änderungen der Statuten
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Behandlung von Anträgen
- Auflösung des Vereins
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
Eine Vereinsversammlung kann auf Beschluss des Vorstandes einberufen werden.
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, nämlich dem Präsidenten und dem Generalsekretär.
Dem Vorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- setzt die Statuten um
- setzt Beschlüsse der Vereinsversammlung um
- repräsentiert den Verein nach aussen
Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie sonstigen Zuwendungen.
Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitglieds verpflichtet.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit von der Vereinsversammlung beschlossen werden.
Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 1. Dezember 2006 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
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Der Vorsitzende:
Sig. Dominik Wild
Der Protokollführer:
Sig. Marcel Volkart